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Urlaubsanspruch: Mindesturlaub nach BUrlG verstehen

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) regelt den gesetzlichen Mindesturlaub. 24 Werktage Mindestanspruch bei 6-Tage-Woche, anteilig für Teilzeit und unterjaehrigen Ein-/Austritt. Mit Hinweisen zu Tarifverträgen.

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Von Eike-Christian Ramcke

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Hinweis: Redaktioneller Inhalt. Keine Rechtsberatung.
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Das Bundesurlaubsgesetz schreibt 24 Werktage vor

Der gesetzliche Mindesturlaub in Deutschland beträgt 24 Werktage pro Kalenderjahr. Geregelt ist das im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Paragraf 3. Was viele übersehen: 24 Werktage entsprechen bei der 6-Tage-Woche genau 4 Wochen Urlaub. Bei der 5-Tage-Woche sind das anteilig 20 Arbeitstage.

Diese Anpassung wird in der Praxis selten konsequent vollzogen. Tarifverträge und Arbeitsvertraege gewaehren typischerweise 25-30 Arbeitstage Urlaub - deutlich über dem Minimum. Mit 30 Tagen erreicht man 6 Arbeitswochen Urlaub, was der heutige Standard für qualifizierte Vollzeitstellen ist.

Wichtiger Hinweis: dieser Ratgeber gibt rechtliche Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitfällen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft konsultieren.

Wartezeit: sechs Monate Vollanspruch

Der Vollanspruch auf Urlaub entsteht erst nach sechsmonatiger Beschaeftigung im Unternehmen (BUrlG Paragraf 4). Davor besteht Teilanspruch von einem Zwoelftel pro Beschaeftigungsmonat.

Beispiel: Eintritt am 1. April. Bis 30. September arbeitet der Mitarbeiter 6 Monate = Wartezeit erfüllt. Ab Oktober besteht voller Jahresanspruch für das laufende Jahr. Bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub: anteilig für April-Dezember = 9/12 × 30 = 22,5 Tage. Aufrundung auf halbe Tage zugunsten des Arbeitnehmers.

Ausnahme: bei Eintritt nach dem 1. Juli besteht im laufenden Jahr nur Teilanspruch, auch nach Wartezeit-Ablauf. Erst im Folgejahr Vollanspruch. Begründung: BUrlG soll Missbrauch durch sehr kurze Beschaeftigungsverhaeltnisse verhindern.

Übertragung und Verfall

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Jahr genommen werden. Übertragung in das Folgejahr ist nur bei dringenden betrieblichen oder persoenlichen Gründen möglich (BUrlG Paragraf 7 Abs. 3). Beispiele: schwere Krankheit, ungeplante Auftragsspitze, Ausfall von Kollegen.

Übertragener Urlaub muss bis zum 31. März des Folgejahres genommen sein. Sonst verfaellt er ersatzlos. Wichtige EuGH-Entscheidung von 2018 (Rs C-684/16): Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer aktiv über drohenden Verfall informieren und zur Nahme auffordern. Ohne diese Aufforderung verfaellt Urlaub nicht.

Praxisempfehlung: Arbeitgeber sollten ein Mal pro Quartal eine Übersicht über Resturlaub verschicken und ausdruecklich zur Nahme auffordern. Sonst sammeln sich Urlaubstage an, die bei Austritt in Geld ausgezahlt werden müssen.

Urlaubsabgeltung bei Austritt

Bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses muss Resturlaub in Geld abgegolten werden (BUrlG Paragraf 7 Abs. 4), wenn er nicht mehr genommen werden kann.

Berechnung: durchschnittlicher Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen × Anzahl Resturlaubstage. Bei 4.000 Euro Monatsbrutto und 8 Resturlaubstagen:

  • 13 Wochen × 5 Arbeitstage = 65 Arbeitstage
  • 4.000 × 3 Monate / 65 Arbeitstage = 184,62 Euro pro Arbeitstag
  • 8 Resturlaubstage × 184,62 Euro = 1.476,92 Euro Urlaubsabgeltung

Diese Abgeltung ist sozialversicherungs- und steuerpflichtig. Sie wird im letzten Abrechnungslauf als Sonderzahlung geführt.

Teilurlaub bei unterjaehrigem Wechsel

Wer im Laufe des Jahres das Unternehmen wechselt, hat bei beiden Arbeitgebern Anspruch auf anteiligen Urlaub (BUrlG Paragraf 5). Faustregel:

  • Austritt vor 1.7.: nur Zwoelftel-Anspruch beim alten Arbeitgeber
  • Austritt ab 1.7.: voller Jahresanspruch beim alten Arbeitgeber
  • Eintritt vor 1.7.: nach 6 Monaten voller Jahresanspruch beim neuen Arbeitgeber
  • Eintritt nach 1.7.: nur Zwoelftel-Anspruch beim neuen Arbeitgeber

Doppelter Anspruch wird verhindert: der alte Arbeitgeber muss eine Urlaubsbescheinigung ausstellen, die den genommenen Urlaub dokumentiert. Der neue Arbeitgeber rechnet diesen Urlaub auf seinen Anspruch an.

Sonderurlaub: weitere Anspruchsgrundlagen

Neben dem regulaeren Urlaub gibt es weitere Freistellungstage. Heirat (1-2 Tage), Geburt eigenes Kind (1-2 Tage), Todesfall naher Angehoeriger (1-3 Tage) sind meist tariflich oder vertraglich geregelt. Gesetzlich verbindlich nur: Schwerbehinderten-Zusatzurlaub (5 Tage, SGB IX Paragraf 208) und Pflegezeit (10 Tage, PflegeZG Paragraf 2).

Quellen und Weiterlesen

Häufige Fragen

Was Leserinnen und Leser sonst noch fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
24 Werktage pro Jahr bei einer 6-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei 5-Tage-Woche entspricht. Geregelt in BUrlG Paragraf 3. Tarifverträge oder Arbeitsvertraege gewaehren oft mehr (28-30 Tage sind üblich).
Wann entsteht der Vollanspruch?
Nach sechsmonatiger Beschaeftigung (Wartezeit, BUrlG Paragraf 4). Davor besteht Teilanspruch von einem Zwoelftel pro Beschaeftigungsmonat (BUrlG Paragraf 5).
Verfaellt Urlaub am Jahresende?
Grundsätzlich ja zum 31.12. Übertragung in das Folgejahr nur bei betrieblichen oder persoenlichen Gründen (Krankheit, Auftrag). Genommen werden muss bis 31.3. des Folgejahres. EU-Rechtsprechung 2018 erfordert aktive Information durch Arbeitgeber.
Wie wird Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Anteilig nach wochentlichen Arbeitstagen. Wer Mo-Mi (3 Tage/Woche) arbeitet, hat bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub anteilig 18 Tage. Formel: Vollzeit-Urlaub × (Teilzeit-Tage / Vollzeit-Tage).
Was passiert bei Wechsel im laufenden Jahr?
Bei Austritt vor 1.7. nur Zwoelftel-Anspruch für jeden Monat im Betrieb. Bei Austritt nach 1.7. voller Jahresanspruch. Resturlaub wird in Geld ausgezahlt (BUrlG Paragraf 7 Abs. 4).

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