Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Arbeitstage und Lohnabrechnung: die wichtigsten Regeln
In der Lohnabrechnung müssen Arbeitstage genau erfasst werden. Wann es auf den Kalendermonat ankommt, wann auf die tägliche Arbeitszeit. Mit Beispielen zu unterjährigen Ein- und Austritten.
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Arbeitstage als Bezugsgröße der Lohnabrechnung
In der monatlichen Lohnabrechnung ist die Anzahl der Arbeitstage eine zentrale Bezugsgröße. Bei Vollzeit-Festgehalt sind sie meist unsichtbar im Hintergrund. Bei Teilzeit, Stundenlohn, anteiligen Monaten oder Sondervereinbarungen werden sie explizit ausgewiesen und beeinflussen direkt den Auszahlungsbetrag.
Hinweis: dieser Ratgeber stellt allgemeine Informationen dar. Konkrete Fragen zur eigenen Abrechnung sollten mit dem Lohnbuchhalter, Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe geklärt werden.
Anteilige Berechnung bei Teilmonaten
Standardpraxis in Deutschland: pro Kalendermonat werden 30 Tage als Bezugsgröße genommen. Das vereinfacht die Rechnung und ist im Sozialversicherungs-Recht übliche Konvention.
Beispiel: Eintritt am 16. April 2026. Gehalt 4.000 Euro Brutto. Der April hat 30 Kalendertage, davon entfallen 15 auf den Beschäftigten (16.-30.4.). Berechnung:
Anteiliges Bruttogehalt = 4.000 × (15 / 30) = 2.000 Euro
Diese 30-Tage-Konvention gilt auch für Februar (mit 28 oder 29 Tagen) und für Monate mit 31 Tagen. Daraus ergibt sich, dass jeder Tag in einem Februar absolut "mehr wert" ist als in einem Januar.
Alternative: nach Arbeitstagen anteilig
Manche Lohnbuchhaltungen nutzen statt der 30-Tage-Konvention die Anzahl der Arbeitstage im Monat als Bezugsgröße. Beispiel: 21 Arbeitstage im April 2026, Eintritt am 16. April. Wenn 11 Arbeitstage zwischen 16. und 30.4. liegen:
Anteiliges Bruttogehalt = 4.000 × (11 / 21) = 2.095,24 Euro
Geringfügiger Unterschied (+95 Euro). Welche Methode wann anzuwenden ist, regelt der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag. Wenn beides schweigt, gilt die Branchenkonvention - meistens 30-Tage-Methode.
Stundenlohn: tatsächliche Stunden zählen
Bei Stundenlohn (typisch in Gastronomie, Einzelhandel, Reinigung) werden tatsächlich gearbeitete Stunden multipliziert. Arbeitstage sind hier weniger relevant - relevanter ist die Wochenstundenzahl und der Stundenlohn.
Feiertage werden bezahlt, wenn der Mitarbeiter regulär gearbeitet hätte (Entgeltfortzahlungsgesetz Paragraf 2). Beispiel: regulär Mo-Do, Karfreitag (Fr) ist nicht relevant; Ostermontag (Mo) wäre regulär gearbeitet, wird bezahlt.
Sozialversicherungs-Beitragsbemessung
Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung) berechnen sich vom Brutto-Lohn. Arbeitstage sind hier indirekt wichtig: sie bestimmen die Lohnhöhe. Bei mehreren Beschäftigungen werden Löhne zusammengezählt für die Beitragsbemessung. Bei Krankheit über 6 Wochen übernimmt das Krankengeld der Krankenkasse.
Anzeichen für fehlerhafte Lohnabrechnungen
Drei Prüfpunkte, an denen Arbeitnehmer ihre Abrechnung verifizieren sollten:
- Arbeitstage stimmen mit Kalender: bei anteiligen Monaten muss die Anzahl Tage zwischen Eintritt und Monatsende klar erkennbar sein
- Feiertage werden korrekt bezahlt: ein gesetzlicher Feiertag werktags darf keinen Lohnabzug erzeugen
- Sozialversicherungsbeiträge im normalen Bereich: etwa 20 Prozent vom Brutto (Arbeitnehmer-Anteil)
Bei Unstimmigkeiten zuerst mit der Lohnbuchhaltung sprechen. Wenn das nicht hilft: Betriebsrat oder Gewerkschaft. Im Notfall Arbeitsgericht. Verjährung für Lohnansprüche: 3 Jahre (BGB Paragraf 195).
Quellen und Weiterlesen
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Bücher IV, V, VI, VII, XI
- Feiertage und Arbeitsrecht
Häufige Fragen