arbeitstage-berechnen.de

METHODIK

So rechnen wir

Wie der Arbeitstage-Rechner zwischen zwei Datumsangaben die genaue Zahl ermittelt: Formel, Datenbasis und Verifikations-Pfad.

Grundformel

Die Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben berechnen sich aus den Kalendertagen abzüglich der Wochenenden und der gesetzlichen Feiertage, die werktags fallen:

Arbeitstage = Kalendertage - Wochenendtage - Feiertage (werktags)

Bei der 5-Tage-Woche werden Samstag und Sonntag als Wochenendtage gewertet, bei der 6-Tage-Woche nur der Sonntag. Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden nicht doppelt abgezogen.

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Bewegliche Feiertage: Gausssche Osterformel

Karfreitag, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und Fronleichnam haengen am Datum des Ostersonntags, das wir mit der Gaussschen Osterformel von 1800 berechnen. Sie ist im gregorianischen Kalender bis zum Jahr 4099 exakt.

  • - Karfreitag = Ostersonntag - 2 Tage
  • - Ostermontag = Ostersonntag + 1 Tag
  • - Christi Himmelfahrt = Ostersonntag + 39 Tage
  • - Pfingstmontag = Ostersonntag + 50 Tage
  • - Fronleichnam = Ostersonntag + 60 Tage (nur kath. Bundesländer)

Bundesland-spezifische Feiertage

Die Datenbasis für alle 16 Bundesländer pflegen wir gegen die Originalquellen: Landesfeiertagsgesetze, Innenministerien der jeweiligen Bundesländer und das BMI. Aenderungen (z. B. Frauentag in MV ab 2023) werden taggenau eingepflegt.

Eine Besonderheit: in Bayern variiert die Feiertagszahl regional. Mariä Himmelfahrt (15. August) gilt nur in überwiegend katholischen Gemeinden. Für die Rechnung gehen wir vom bayernweiten Standard aus.

Sonderfall Sachsen: Buß- und Bettag

Sachsen hat als einziges Bundesland den Buß- und Bettag (Mittwoch vor dem 23. November) als gesetzlichen Feiertag. Wir berechnen das Datum dynamisch für jedes Jahr. Im Gegenzug zahlen sächsische Arbeitnehmer 0,5 Prozent mehr Beitrag zur Pflegeversicherung (bundesweite Kompensationsregelung von 1995).

Was wir bewusst NICHT berechnen

  • - Tarifliche Sondertage wie Karneval-Rosenmontag oder Heiligabend. Diese sind kein gesetzliches Recht, sondern individuell vereinbart.
  • - Religioese Feiertage ohne gesetzlichen Status: Aschermittwoch, Gründonnerstag, Allerseelen sind keine Arbeitsfreitage.
  • - Schulferien: Bundesländer-Schulferien sind kein Arbeitsfreitage für Erwerbstaetige.
  • - Lohnabrechnungs-Details: anteilige Loehne, Sonntagszuschlaege, Steuerberechnung. Dafür auf spezialisierte Tools verweisen.

Quellen

  • - Gauss, C.F. (1816). "Berechnung des juedischen Osterfestes." Werke Bd. 6
  • - Meeus, J. (1991). "Astronomical Algorithms." Willmann-Bell
  • - Bundesministerium des Innern, Feiertagsregelungen
  • - Landesfeiertagsgesetze der 16 Bundesländer
  • - BGB Paragraf 193 (Definition Werktag)
  • - BUrlG Paragraf 3 (Mindesturlaub in Werktagen)

Verifikation

Alle Feiertagsdaten haben wir gegen amtliche Quellen verifiziert. Bei Diskrepanz zwischen unserem Rechner und einer offiziellen Quelle bitten wir um Hinweis über die Korrekturen-Seite. Wir aktualisieren binnen 48 Stunden.

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