Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Krankheit und Urlaub: Auswirkung auf die Arbeitstage-Berechnung
Krankheit unterbricht den Urlaub, wird aber als gearbeiteter Tag in der Sozialversicherung gewertet. Wie die Abrechnung praezise erfolgt, wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung erlischt und welche Nachweise noetig sind.
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Krankheit unterbricht den Urlaub - aber nur mit Nachweis
Wer waehrend des Urlaubs krank wird, kann die Krankentage nicht als Urlaub anrechnen lassen (BUrlG Paragraf 9). Diese Tage werden in den Urlaubsanspruch zurueckgebucht. Voraussetzung: arzt-attestierte Arbeitsunfaehigkeit und unverzuegliche Meldung an den Arbeitgeber.
Hinweis: dieser Ratgeber stellt allgemeine Informationen dar und ist keine Rechtsberatung.
Voraussetzungen fuer die Anrechnung als Krankheit (nicht Urlaub):
- Tatsaechliche Arbeitsunfaehigkeit (nicht nur Unwohlsein)
- Arztliche Bescheinigung (AU)
- Unverzuegliche Meldung an den Arbeitgeber
- Ueberreichung der AU spaetestens am 3. Tag (oder frueher, falls Arbeitsvertrag das vorsieht)
Ohne diese Punkte gilt der Tag als regulaer Urlaub.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Paragraf 3 schreibt vor: bei Arbeitsunfaehigkeit erhaelt der Arbeitnehmer fuer maximal 6 Wochen den vollen Lohn weiter. Berechnung: das, was er ohne Krankheit verdient haette ("Lohnausfallprinzip").
Voraussetzung: 4 Wochen ununterbrochene Beschaeftigung vor Krankheitsbeginn. In den ersten 4 Wochen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung. Manche Tarifvertraege gewaehren ihn dennoch.
Nach 6 Wochen uebernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld (etwa 70 Prozent des Brutto-Lohns, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze, max. 116,38 Euro netto/Tag 2024). Krankengeld wird bis zu 78 Wochen pro 3-Jahres-Zeitraum gezahlt.
Krankheitsmeldung: ab Tag 1 oder Tag 4?
Das Gesetz (EFZG Paragraf 5) verpflichtet zur unverzueglichen Meldung der Arbeitsunfaehigkeit. Die Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (AU) ist ab dem 4. Tag vorzulegen. Manche Arbeitsvertraege verlangen die AU ab dem 1. Tag - das ist zulaessig.
Seit 1.1.2023 wird die AU elektronisch (eAU) direkt vom Arzt an die Krankenkasse uebermittelt. Der Arbeitgeber kann die Daten dort abrufen. Papier-AU ist nicht mehr noetig, ausser bei privat versicherten Mitarbeitern.
Wiedererkrankung: wann beginnt die 6-Wochen-Frist neu?
Bei Wiedererkrankung mit derselben Diagnose innerhalb von 6 Monaten beginnt die 6-Wochen-Frist nicht neu. Erst nach 12 Monaten ununterbrochener Arbeitsfaehigkeit (oder mit anderer Diagnose) gilt die volle Frist wieder.
Praktischer Effekt: chronische Erkrankungen (Migraene, Rueckenleiden, Depression) koennen die volle 6-Wochen-Lohnfortzahlung schnell aufzehren. Wer 6 Wochen mit Migraene in Q1 ausgefallen ist und in Q2 wieder mit Migraene erkrankt, bekommt direkt Krankengeld - keine erneute Lohnfortzahlung.
Krankheitstage und Urlaubsanspruch
Wichtig: Krankentage kuerzen NICHT den Urlaubsanspruch. Der Mitarbeiter behaelt seinen vollen Urlaubsanspruch, auch wenn er das Jahr ueber laenger krank war. Bei langer Krankheit sammeln sich Resturlaubstage am Jahresende, die ins Folgejahr uebertragen werden muessen.
EuGH-Urteil C-214/10 (2011): Urlaubsanspruch verjaehrt nicht waehrend Krankheit. Die uebliche 31.3.-Verfallfrist gilt erst nach 15 Monaten ab Ende des Urlaubsjahres bei krankheitsbedingt nicht genommenem Urlaub.
Sonderfaelle: Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
Wer waehrend des Urlaubs in Mutterschutzfrist eintritt (6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin), wird der Urlaub unterbrochen. Mutterschutz ist keine Krankheit, sondern eine Schutzregelung - aber arbeitsfreie Zeit, die nicht als Urlaub zaehlt.
Elternzeit kuerzt den Urlaubsanspruch um ein Zwoelftel pro vollen Monat Elternzeit (BUrlG Paragraf 17). Beispiel: 4 Monate Elternzeit = 4/12 = 33 Prozent weniger Urlaub. Bei 30 Tagen Vollanspruch nur 20 Tage.
Welche Nachweise sind noetig?
- Krankheit: Arbeitsunfaehigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt, elektronisch ueber eAU
- Pflegezeit: Pflegegradgutachten oder aerztliche Bestaetigung der Pflegebeduerftigkeit
- Mutterschutz: Mutterschaftsbescheinigung der Frauenaerztin
- Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis fuer Zusatzurlaub
Wichtig: Mitarbeiter muessen bei laenger andauernder Krankheit dem Arbeitgeber gegenueber keine Diagnose offenbaren. Nur die Tatsache der Arbeitsunfaehigkeit wird belegt, nicht die Krankheitsursache.
Quellen und Weiterlesen
- EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)
- BUrlG Paragraf 9 (Krankheit waehrend Urlaub)
- EuGH C-214/10 (Urlaub und Krankheit, 2011)
- Urlaubsanspruch nach BUrlG
Häufige Fragen