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Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026

Krankheit und Urlaub: Auswirkung auf die Arbeitstage-Berechnung

Krankheit unterbricht den Urlaub, wird aber als gearbeiteter Tag in der Sozialversicherung gewertet. Wie die Abrechnung präzise erfolgt, wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung erlischt und welche Nachweise nötig sind.

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Von Eike-Christian Ramcke

Redaktionelle Disclaimer-Verantwortung arbeitstage-berechnen.de

Hinweis: Redaktioneller Inhalt. Keine Rechtsberatung.
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Krankheit unterbricht den Urlaub - aber nur mit Nachweis

Wer während des Urlaubs krank wird, kann die Krankentage nicht als Urlaub anrechnen lassen (BUrlG Paragraf 9). Diese Tage werden in den Urlaubsanspruch zurückgebucht. Voraussetzung: arzt-attestierte Arbeitsunfähigkeit und unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber.

Hinweis: dieser Ratgeber stellt allgemeine Informationen dar und ist keine Rechtsberatung.

Voraussetzungen für die Anrechnung als Krankheit (nicht Urlaub):

  1. Tatsächliche Arbeitsunfähigkeit (nicht nur Unwohlsein)
  2. Arztliche Bescheinigung (AU)
  3. Unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber
  4. Überreichung der AU spätestens am 3. Tag (oder früher, falls Arbeitsvertrag das vorsieht)

Ohne diese Punkte gilt der Tag als regulär Urlaub.

Lohnfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen

Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Paragraf 3 schreibt vor: bei Arbeitsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer für maximal 6 Wochen den vollen Lohn weiter. Berechnung: das, was er ohne Krankheit verdient hätte ("Lohnausfallprinzip").

Voraussetzung: 4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung vor Krankheitsbeginn. In den ersten 4 Wochen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung. Manche Tarifverträge gewähren ihn dennoch.

Nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld (etwa 70 Prozent des Brutto-Lohns, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze, max. 116,38 Euro netto/Tag 2024). Krankengeld wird bis zu 78 Wochen pro 3-Jahres-Zeitraum gezahlt.

Krankheitsmeldung: ab Tag 1 oder Tag 4?

Das Gesetz (EFZG Paragraf 5) verpflichtet zur unverzüglichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist ab dem 4. Tag vorzulegen. Manche Arbeitsverträge verlangen die AU ab dem 1. Tag - das ist zulässig.

Seit 1.1.2023 wird die AU elektronisch (eAU) direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann die Daten dort abrufen. Papier-AU ist nicht mehr nötig, außer bei privat versicherten Mitarbeitern.

Wiedererkrankung: wann beginnt die 6-Wochen-Frist neu?

Bei Wiedererkrankung mit derselben Diagnose innerhalb von 6 Monaten beginnt die 6-Wochen-Frist nicht neu. Erst nach 12 Monaten ununterbrochener Arbeitsfähigkeit (oder mit anderer Diagnose) gilt die volle Frist wieder.

Praktischer Effekt: chronische Erkrankungen (Migräne, Rückenleiden, Depression) können die volle 6-Wochen-Lohnfortzahlung schnell aufzehren. Wer 6 Wochen mit Migräne in Q1 ausgefallen ist und in Q2 wieder mit Migräne erkrankt, bekommt direkt Krankengeld - keine erneute Lohnfortzahlung.

Krankheitstage und Urlaubsanspruch

Wichtig: Krankentage kürzen NICHT den Urlaubsanspruch. Der Mitarbeiter behält seinen vollen Urlaubsanspruch, auch wenn er das Jahr über länger krank war. Bei langer Krankheit sammeln sich Resturlaubstage am Jahresende, die ins Folgejahr übertragen werden müssen.

EuGH-Urteil C-214/10 (2011): Urlaubsanspruch verjährt nicht während Krankheit. Die übliche 31.3.-Verfallfrist gilt erst nach 15 Monaten ab Ende des Urlaubsjahres bei krankheitsbedingt nicht genommenem Urlaub.

Sonderfälle: Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit

Wer während des Urlaubs in Mutterschutzfrist eintritt (6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin), wird der Urlaub unterbrochen. Mutterschutz ist keine Krankheit, sondern eine Schutzregelung - aber arbeitsfreie Zeit, die nicht als Urlaub zählt.

Elternzeit kürzt den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel pro vollen Monat Elternzeit (BUrlG Paragraf 17). Beispiel: 4 Monate Elternzeit = 4/12 = 33 Prozent weniger Urlaub. Bei 30 Tagen Vollanspruch nur 20 Tage.

Welche Nachweise sind nötig?

  1. Krankheit: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt, elektronisch über eAU
  2. Pflegezeit: Pflegegradgutachten oder ärztliche Bestätigung der Pflegebedürftigkeit
  3. Mutterschutz: Mutterschaftsbescheinigung der Frauenärztin
  4. Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis für Zusatzurlaub

Wichtig: Mitarbeiter müssen bei länger andauernder Krankheit dem Arbeitgeber gegenüber keine Diagnose offenbaren. Nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit wird belegt, nicht die Krankheitsursache.

Quellen und Weiterlesen

  • EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)
  • BUrlG Paragraf 9 (Krankheit während Urlaub)
  • EuGH C-214/10 (Urlaub und Krankheit, 2011)
  • Urlaubsanspruch nach BUrlG

Häufige Fragen

Was Leserinnen und Leser sonst noch fragen

Was passiert mit Urlaub bei Krankheit?
Krankheitstage während des Urlaubs werden nicht angerechnet (BUrlG Paragraf 9). Arbeitnehmer muss Krankheit sofort melden und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Tage werden zurück in den Urlaubsanspruch gebucht.
Wie lange gibt es Lohnfortzahlung bei Krankheit?
6 Wochen (Entgeltfortzahlungsgesetz Paragraf 3). Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld (etwa 70 Prozent des Brutto-Lohns). Bei Wiedererkrankung mit derselben Diagnose innerhalb 6 Monaten beginnt die Frist nicht neu.
Werden Krankentage als Arbeitstage gezählt?
In der Sozialversicherung ja (Beitragsbemessung). Für Urlaub und Krankenkassen-Statistik gesondert ausgewiesen. Lohnabrechnung: Krankentage sind bezahlt, aber als "AU" (arbeitsunfähig) gekennzeichnet.
Ab wann muss eine AU-Bescheinigung vorliegen?
Sofort, also ab dem 1. Tag der Krankheit, wenn der Arbeitsvertrag das vorschreibt. Andernfalls ab dem 4. Tag (Entgeltfortzahlungsgesetz Paragraf 5). Seit 2023 elektronisch via eAU direkt von Arzt an Krankenkasse.
Was zählt bei Pflegezeit für Angehörige?
Bis zu 10 Tage pro Pflegefall sind freigestellt (Familienpflegezeitgesetz). Diese zählen als Sonderurlaub, nicht als regulärer Urlaub. Lohnfortzahlung übernimmt die Pflegeversicherung.

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