Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Krankheit und Urlaub: Auswirkung auf die Arbeitstage-Berechnung
Krankheit unterbricht den Urlaub, wird aber als gearbeiteter Tag in der Sozialversicherung gewertet. Wie die Abrechnung präzise erfolgt, wann der Anspruch auf Lohnfortzahlung erlischt und welche Nachweise nötig sind.
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Krankheit unterbricht den Urlaub - aber nur mit Nachweis
Wer während des Urlaubs krank wird, kann die Krankentage nicht als Urlaub anrechnen lassen (BUrlG Paragraf 9). Diese Tage werden in den Urlaubsanspruch zurückgebucht. Voraussetzung: arzt-attestierte Arbeitsunfähigkeit und unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber.
Hinweis: dieser Ratgeber stellt allgemeine Informationen dar und ist keine Rechtsberatung.
Voraussetzungen für die Anrechnung als Krankheit (nicht Urlaub):
- Tatsächliche Arbeitsunfähigkeit (nicht nur Unwohlsein)
- Arztliche Bescheinigung (AU)
- Unverzügliche Meldung an den Arbeitgeber
- Überreichung der AU spätestens am 3. Tag (oder früher, falls Arbeitsvertrag das vorsieht)
Ohne diese Punkte gilt der Tag als regulär Urlaub.
Lohnfortzahlung bei Krankheit: 6 Wochen
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Paragraf 3 schreibt vor: bei Arbeitsunfähigkeit erhält der Arbeitnehmer für maximal 6 Wochen den vollen Lohn weiter. Berechnung: das, was er ohne Krankheit verdient hätte ("Lohnausfallprinzip").
Voraussetzung: 4 Wochen ununterbrochene Beschäftigung vor Krankheitsbeginn. In den ersten 4 Wochen besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Lohnfortzahlung. Manche Tarifverträge gewähren ihn dennoch.
Nach 6 Wochen übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeld (etwa 70 Prozent des Brutto-Lohns, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze, max. 116,38 Euro netto/Tag 2024). Krankengeld wird bis zu 78 Wochen pro 3-Jahres-Zeitraum gezahlt.
Krankheitsmeldung: ab Tag 1 oder Tag 4?
Das Gesetz (EFZG Paragraf 5) verpflichtet zur unverzüglichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist ab dem 4. Tag vorzulegen. Manche Arbeitsverträge verlangen die AU ab dem 1. Tag - das ist zulässig.
Seit 1.1.2023 wird die AU elektronisch (eAU) direkt vom Arzt an die Krankenkasse übermittelt. Der Arbeitgeber kann die Daten dort abrufen. Papier-AU ist nicht mehr nötig, außer bei privat versicherten Mitarbeitern.
Wiedererkrankung: wann beginnt die 6-Wochen-Frist neu?
Bei Wiedererkrankung mit derselben Diagnose innerhalb von 6 Monaten beginnt die 6-Wochen-Frist nicht neu. Erst nach 12 Monaten ununterbrochener Arbeitsfähigkeit (oder mit anderer Diagnose) gilt die volle Frist wieder.
Praktischer Effekt: chronische Erkrankungen (Migräne, Rückenleiden, Depression) können die volle 6-Wochen-Lohnfortzahlung schnell aufzehren. Wer 6 Wochen mit Migräne in Q1 ausgefallen ist und in Q2 wieder mit Migräne erkrankt, bekommt direkt Krankengeld - keine erneute Lohnfortzahlung.
Krankheitstage und Urlaubsanspruch
Wichtig: Krankentage kürzen NICHT den Urlaubsanspruch. Der Mitarbeiter behält seinen vollen Urlaubsanspruch, auch wenn er das Jahr über länger krank war. Bei langer Krankheit sammeln sich Resturlaubstage am Jahresende, die ins Folgejahr übertragen werden müssen.
EuGH-Urteil C-214/10 (2011): Urlaubsanspruch verjährt nicht während Krankheit. Die übliche 31.3.-Verfallfrist gilt erst nach 15 Monaten ab Ende des Urlaubsjahres bei krankheitsbedingt nicht genommenem Urlaub.
Sonderfälle: Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit
Wer während des Urlaubs in Mutterschutzfrist eintritt (6 Wochen vor errechnetem Geburtstermin), wird der Urlaub unterbrochen. Mutterschutz ist keine Krankheit, sondern eine Schutzregelung - aber arbeitsfreie Zeit, die nicht als Urlaub zählt.
Elternzeit kürzt den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel pro vollen Monat Elternzeit (BUrlG Paragraf 17). Beispiel: 4 Monate Elternzeit = 4/12 = 33 Prozent weniger Urlaub. Bei 30 Tagen Vollanspruch nur 20 Tage.
Welche Nachweise sind nötig?
- Krankheit: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt, elektronisch über eAU
- Pflegezeit: Pflegegradgutachten oder ärztliche Bestätigung der Pflegebedürftigkeit
- Mutterschutz: Mutterschaftsbescheinigung der Frauenärztin
- Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis für Zusatzurlaub
Wichtig: Mitarbeiter müssen bei länger andauernder Krankheit dem Arbeitgeber gegenüber keine Diagnose offenbaren. Nur die Tatsache der Arbeitsunfähigkeit wird belegt, nicht die Krankheitsursache.
Quellen und Weiterlesen
- EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)
- BUrlG Paragraf 9 (Krankheit während Urlaub)
- EuGH C-214/10 (Urlaub und Krankheit, 2011)
- Urlaubsanspruch nach BUrlG
Häufige Fragen