GLOSSAR
Begriffe von A bis Z
20 Begriffe rund um Arbeitstage, Feiertage und Arbeitsrecht.
- 5-Tage-Woche
- Standard-Wochenmodell in Deutschland (88 Prozent der Beschaeftigten). Arbeitstage Mo-Fr, Samstag und Sonntag arbeitsfrei.
- 6-Tage-Woche
- Wochenmodell mit Arbeit Mo-Sa, nur Sonntag arbeitsfrei. Verbreitet in Einzelhandel, Gastronomie, Pflege, Handwerk.
- Arbeitstag
- Tag mit konkreter Arbeitspflicht laut Arbeitsvertrag. Bei 5-Tage-Woche Mo-Fr, bei 6-Tage-Woche Mo-Sa. Nicht synonym mit Werktag.
- Brueckentag
- Werktag zwischen Feiertag und Wochenende. Mit 1 Urlaubstag entsteht ein verlaengertes Wochenende (4-9 freie Tage).
- BUrlG
- Bundesurlaubsgesetz. Regelt den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig bei Teilzeit).
- Buss- und Bettag
- Mittwoch vor dem 23. November. Gesetzlicher Feiertag nur in Sachsen. Im Gegenzug zahlen saechsische Arbeitnehmer 0,5 Prozent mehr Pflegeversicherungsbeitrag.
- Christi Himmelfahrt
- 39 Tage nach Ostersonntag, immer ein Donnerstag. Bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Idealer Brueckentag-Kandidat.
- EFZG
- Entgeltfortzahlungsgesetz. Regelt Lohnfortzahlung bei Feiertagen (Paragraf 2) und Krankheit (Paragraf 3, 6 Wochen).
- Feiertag (gesetzlich)
- Vom Gesetzgeber festgelegter arbeitsfreier Tag. In Deutschland Laendersache, daher 9-13 Feiertage je nach Bundesland.
- Fronleichnam
- 60 Tage nach Ostern, immer ein Donnerstag. Gesetzlicher Feiertag nur in den ueberwiegend katholisch gepraegten Bundeslaendern BW, BY, HE, NW, RP, SL.
- Gausssche Osterformel
- Mathematische Formel von Carl Friedrich Gauss (1800) zur Berechnung des Osterdatums. Gueltig im gregorianischen Kalender bis 4099.
- Kalendertag
- Jeder Tag eines Jahres, unabhaengig vom Wochentag oder Feiertag-Status. 365 (oder 366 im Schaltjahr) Kalendertage pro Jahr.
- Lohnfortzahlung
- Weiterzahlung des Lohns trotz Arbeitsausfall: an Feiertagen (EFZG Paragraf 2) und bei Krankheit bis 6 Wochen (EFZG Paragraf 3).
- Mindesturlaub
- Gesetzlich vorgeschriebener Mindesturlaub. 24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche.
- Ostern (beweglich)
- Datum-variabler Feiertag: Sonntag nach dem ersten Vollmond ab dem 21. Maerz. Spannweite 22. Maerz bis 25. April.
- Pfingsten
- 49 (Sonntag) und 50 Tage (Montag) nach Ostern. Pfingstmontag bundesweit gesetzlich, Pfingstsonntag offiziell in BB, MV, SN, ST.
- Reformationstag
- 31. Oktober, gesetzlicher Feiertag in BB, MV, SN, ST, TH (seit 1990) sowie HB, HH, NI, SH (seit 2018). Erinnerung an Luthers Thesenanschlag 1517.
- Schaltjahr
- Jahr mit 366 Kalendertagen statt 365. Tritt alle 4 Jahre auf (ausser bei vollen Jahrhundertjahren, die nicht durch 400 teilbar sind). 2024, 2028, 2032 sind Schaltjahre.
- Urlaubsabgeltung
- Geldzahlung fuer nicht genommenen Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses (BUrlG Paragraf 7 Abs. 4).
- Werktag
- Alle Tage ausser Sonntag und gesetzlichem Feiertag (BGB Paragraf 193). Samstag ist Werktag, aber nicht zwingend Arbeitstag.