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GLOSSAR

Begriffe von A bis Z

20 Begriffe rund um Arbeitstage, Feiertage und Arbeitsrecht.

5-Tage-Woche
Standard-Wochenmodell in Deutschland (88 Prozent der Beschaeftigten). Arbeitstage Mo-Fr, Samstag und Sonntag arbeitsfrei.
6-Tage-Woche
Wochenmodell mit Arbeit Mo-Sa, nur Sonntag arbeitsfrei. Verbreitet in Einzelhandel, Gastronomie, Pflege, Handwerk.
Arbeitstag
Tag mit konkreter Arbeitspflicht laut Arbeitsvertrag. Bei 5-Tage-Woche Mo-Fr, bei 6-Tage-Woche Mo-Sa. Nicht synonym mit Werktag.
Brückentag
Werktag zwischen Feiertag und Wochenende. Mit 1 Urlaubstag entsteht ein verlaengertes Wochenende (4-9 freie Tage).
BUrlG
Bundesurlaubsgesetz. Regelt den gesetzlichen Mindesturlaub (24 Werktage bei 6-Tage-Woche, anteilig bei Teilzeit).
Buß- und Bettag
Mittwoch vor dem 23. November. Gesetzlicher Feiertag nur in Sachsen. Im Gegenzug zahlen sächsische Arbeitnehmer 0,5 Prozent mehr Pflegeversicherungsbeitrag.
Christi Himmelfahrt
39 Tage nach Ostersonntag, immer ein Donnerstag. Bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Idealer Brückentag-Kandidat.
EFZG
Entgeltfortzahlungsgesetz. Regelt Lohnfortzahlung bei Feiertagen (Paragraf 2) und Krankheit (Paragraf 3, 6 Wochen).
Feiertag (gesetzlich)
Vom Gesetzgeber festgelegter arbeitsfreier Tag. In Deutschland Laendersache, daher 9-13 Feiertage je nach Bundesland.
Fronleichnam
60 Tage nach Ostern, immer ein Donnerstag. Gesetzlicher Feiertag nur in den überwiegend katholisch geprägten Bundesländern BW, BY, HE, NW, RP, SL.
Gausssche Osterformel
Mathematische Formel von Carl Friedrich Gauss (1800) zur Berechnung des Osterdatums. Gueltig im gregorianischen Kalender bis 4099.
Kalendertag
Jeder Tag eines Jahres, unabhängig vom Wochentag oder Feiertag-Status. 365 (oder 366 im Schaltjahr) Kalendertage pro Jahr.
Lohnfortzahlung
Weiterzahlung des Lohns trotz Arbeitsausfall: an Feiertagen (EFZG Paragraf 2) und bei Krankheit bis 6 Wochen (EFZG Paragraf 3).
Mindesturlaub
Gesetzlich vorgeschriebener Mindesturlaub. 24 Werktage bei 6-Tage-Woche = 20 Arbeitstage bei 5-Tage-Woche.
Ostern (beweglich)
Datum-variabler Feiertag: Sonntag nach dem ersten Vollmond ab dem 21. März. Spannweite 22. März bis 25. April.
Pfingsten
49 (Sonntag) und 50 Tage (Montag) nach Ostern. Pfingstmontag bundesweit gesetzlich, Pfingstsonntag offiziell in BB, MV, SN, ST.
Reformationstag
31. Oktober, gesetzlicher Feiertag in BB, MV, SN, ST, TH (seit 1990) sowie HB, HH, NI, SH (seit 2018). Erinnerung an Luthers Thesenanschlag 1517.
Schaltjahr
Jahr mit 366 Kalendertagen statt 365. Tritt alle 4 Jahre auf (außer bei vollen Jahrhundertjahren, die nicht durch 400 teilbar sind). 2024, 2028, 2032 sind Schaltjahre.
Urlaubsabgeltung
Geldzahlung für nicht genommenen Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses (BUrlG Paragraf 7 Abs. 4).
Werktag
Alle Tage außer Sonntag und gesetzlichem Feiertag (BGB Paragraf 193). Samstag ist Werktag, aber nicht zwingend Arbeitstag.
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