Ratgeber · Kalorien-Mathematik 2026
Arbeitsrecht an Feiertagen: was Pflicht ist, was Tarif
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass Arbeitnehmer für ausgefallene Stunden an Feiertagen weiter bezahlt werden. Wo das gilt, wo Sonderregelungen greifen und welche Zuschlaege bei Feiertagsarbeit üblich sind.
Redaktionelle Disclaimer-Verantwortung arbeitstage-berechnen.de
Veröffentlicht
An Feiertagen gilt: kein Lohnabzug
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) Paragraf 2 schreibt klar vor: an gesetzlichen Feiertagen erhalten Arbeitnehmer für ausgefallene Stunden weiterhin den Lohn, als hätten sie regulaer gearbeitet. Diese Regelung gilt für alle Beschaeftigten - Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Auszubildende, Schichtarbeiter.
Hinweis: dieser Ratgeber gibt einen rechtlichen Überblick, ist aber keine Rechtsberatung. Bei Streitfällen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft konsultieren.
Voraussetzung: der Feiertag muss auf einen regulaeren Arbeitstag fallen. Wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt (Beispiel: 1. Mai 2022), gibt es keinen Lohn-Mehrwert - der Tag wäre ohnehin frei gewesen.
Wer arbeitet, bekommt Zuschlaege
In Branchen mit Feiertagsbetrieb (Pflege, Gastronomie, Notdienste, Polizei, Verkehr) wird oft auch an Feiertagen gearbeitet. Hier greifen steuerfreie Zuschlaege nach Einkommensteuergesetz Paragraf 3b:
| Arbeitszeit | Steuerfreier Zuschlag |
|---|---|
| Sonntag | 50 Prozent vom Grundlohn |
| Gesetzlicher Feiertag | 125 Prozent vom Grundlohn |
| Weihnachten + Neujahr | 150 Prozent vom Grundlohn |
| Tag der Arbeit (1. Mai) | 150 Prozent vom Grundlohn |
| Nachtarbeit (23-6 Uhr) | 25 Prozent vom Grundlohn |
Tarifverträge können höhere Zuschlaege regeln. Der überschiessende Teil ist dann steuerpflichtig.
Sonntags- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Paragraf 9 verbietet Arbeit an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen generell. Ausnahmen regelt Paragraf 10 ArbZG: Pflege, Krankenhaeuser, Altenheime, Gastronomie, Hotels, Verkehr, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Theater, Kinos, Museen, Sport, Energie- und Wasserversorgung, landwirtschaftliche Ernte.
In nicht-Ausnahmebetrieben ist Sonntagsarbeit verboten. Bei Verstoss drohen Bussgelder bis 15.000 Euro (ArbZG Paragraf 22). Mindestens 15 Sonntage pro Jahr müssen auch in Ausnahmebetrieben arbeitsfrei sein (ArbZG Paragraf 11).
Was nicht gilt: betriebsuebliche freie Tage
Karneval, Rosenmontag, Heiligabend, Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage. An diesen Tagen muss regulaer gearbeitet werden. Viele Unternehmen geben sie freiwillig frei oder zaehlen sie als halbe Urlaubstage.
Beispiele aus Tarifverträgen: Banken (Tarifvertrag) - Heiligabend und Silvester arbeitsfrei. Karneval in NRW - Rosenmontag, Veilchendienstag oft halbe Tage. Ohne Tarifvertrag oder ausdrueckliche Regelung im Arbeitsvertrag besteht kein Anspruch auf frei.
Wenn der Arbeitgeber Lohnabzug macht
Lohnabzug für einen ausgefallenen Feiertag ist rechtswidrig. Der Arbeitnehmer hat folgende Optionen: schriftliche Beschwerde an die Lohnbuchhaltung mit Verweis auf EFZG Paragraf 2, Betriebsrat einschalten, Gewerkschaft bei Mitgliedschaft, Arbeitsgericht-Klage als letzte Stufe. Verjaehrung: 3 Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (BGB Paragraf 195).
Quellen und Weiterlesen
- EFZG (Entgeltfortzahlungsgesetz)
- ArbZG (Arbeitszeitgesetz) Paragraf 9-12
- EStG Paragraf 3b (Steuerfreie Zuschlaege)
- Feiertage-Datenbank
Häufige Fragen