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FEIERTAGE 2027

Feiertage Sachsen 2027

Sachsen hat als einziges Bundesland zusaetzlich den Buss- und Bettag (Mittwoch vor dem 23. November) als gesetzlichen Feiertag. Reformationstag ist ebenfalls arbeitsfrei.

11
Feiertage gesamt
6
davon werktags
255
Arbeitstage 5-Tage
5
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Sachsen 2027

Datum Feiertag Geltungsbereich
Fr., 1. Jan. 2027 Neujahr Bundesweit
Fr., 26. Mar. 2027 Karfreitag Bundesweit
Mo., 29. Mar. 2027 Ostermontag Bundesweit
Sa., 1. Mai 2027 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 6. Mai 2027 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 17. Mai 2027 Pfingstmontag Bundesweit
So., 3. Okt. 2027 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
So., 31. Okt. 2027 Reformationstag Nur Sachsen
Mi., 17. Nov. 2027 Buß- und Bettag Nur Sachsen
Sa., 25. Dez. 2027 1. Weihnachtstag Bundesweit
So., 26. Dez. 2027 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Sachsen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Sachsen hebt sich damit ab:

  • So., 31. Okt. 2027 Reformationstag

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Optimale Urlaubsplanung: welche Brueckentage in Sachsen 2027 die meisten freien Tage bringen.

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Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Sachsen-Feiertage.

Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Sachsen 2027?

Sachsen hat 2027 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 6 auf Werktage (Mo-Fr), 5 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2027 in Sachsen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 255 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Sachsen?

In Sachsen sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag, Buss- und Bettag. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2027 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).