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FEIERTAGE 2028

Feiertage Sachsen 2028

Sachsen hat als einziges Bundesland zusaetzlich den Buss- und Bettag (Mittwoch vor dem 23. November) als gesetzlichen Feiertag. Reformationstag ist ebenfalls arbeitsfrei.

11
Feiertage gesamt
10
davon werktags
250
Arbeitstage 5-Tage
1
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Sachsen 2028

Datum Feiertag Geltungsbereich
Sa., 1. Jan. 2028 Neujahr Bundesweit
Fr., 14. Apr. 2028 Karfreitag Bundesweit
Mo., 17. Apr. 2028 Ostermontag Bundesweit
Mo., 1. Mai 2028 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 25. Mai 2028 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 5. Jun. 2028 Pfingstmontag Bundesweit
Di., 3. Okt. 2028 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Di., 31. Okt. 2028 Reformationstag Nur Sachsen
Mi., 22. Nov. 2028 Buß- und Bettag Nur Sachsen
Mo., 25. Dez. 2028 1. Weihnachtstag Bundesweit
Di., 26. Dez. 2028 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Sachsen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Sachsen hebt sich damit ab:

  • Di., 31. Okt. 2028 Reformationstag

Brueckentage 2028 →

Optimale Urlaubsplanung: welche Brueckentage in Sachsen 2028 die meisten freien Tage bringen.

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Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Sachsen-Feiertage.

Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Sachsen 2028?

Sachsen hat 2028 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 10 auf Werktage (Mo-Fr), 1 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2028 in Sachsen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 250 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Sachsen?

In Sachsen sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag, Buss- und Bettag. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2028 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).