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FEIERTAGE 2027

Feiertage Nordrhein-Westfalen 2027

Bevoelkerungsreichstes Bundesland mit 11 gesetzlichen Feiertagen. Fronleichnam und Allerheiligen sind katholische Sonderfeiertage, die hier traditionell gefeiert werden.

11
Feiertage gesamt
7
davon werktags
254
Arbeitstage 5-Tage
4
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Nordrhein-Westfalen 2027

Datum Feiertag Geltungsbereich
Fr., 1. Jan. 2027 Neujahr Bundesweit
Fr., 26. Mar. 2027 Karfreitag Bundesweit
Mo., 29. Mar. 2027 Ostermontag Bundesweit
Sa., 1. Mai 2027 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 6. Mai 2027 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 17. Mai 2027 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 27. Mai 2027 Fronleichnam Nur Nordrhein-Westfalen
So., 3. Okt. 2027 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Mo., 1. Nov. 2027 Allerheiligen Nur Nordrhein-Westfalen
Sa., 25. Dez. 2027 1. Weihnachtstag Bundesweit
So., 26. Dez. 2027 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Nordrhein-Westfalen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Nordrhein-Westfalen hebt sich damit ab:

  • Do., 27. Mai 2027 Fronleichnam
  • Mo., 1. Nov. 2027 Allerheiligen

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Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Nordrhein-Westfalen 2027?

Nordrhein-Westfalen hat 2027 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 7 auf Werktage (Mo-Fr), 4 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2027 in Nordrhein-Westfalen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 254 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen sind diese Feiertage Besonderheiten: Fronleichnam, Allerheiligen. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2027 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).