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FEIERTAGE 2026

Feiertage Nordrhein-Westfalen 2026

Bevoelkerungsreichstes Bundesland mit 11 gesetzlichen Feiertagen. Fronleichnam und Allerheiligen sind katholische Sonderfeiertage, die hier traditionell gefeiert werden.

11
Feiertage gesamt
8
davon werktags
253
Arbeitstage 5-Tage
3
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Nordrhein-Westfalen 2026

Datum Feiertag Geltungsbereich
Do., 1. Jan. 2026 Neujahr Bundesweit
Fr., 3. Apr. 2026 Karfreitag Bundesweit
Mo., 6. Apr. 2026 Ostermontag Bundesweit
Fr., 1. Mai 2026 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 14. Mai 2026 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 25. Mai 2026 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 4. Jun. 2026 Fronleichnam Nur Nordrhein-Westfalen
Sa., 3. Okt. 2026 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
So., 1. Nov. 2026 Allerheiligen Nur Nordrhein-Westfalen
Fr., 25. Dez. 2026 1. Weihnachtstag Bundesweit
Sa., 26. Dez. 2026 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Nordrhein-Westfalen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Nordrhein-Westfalen hebt sich damit ab:

  • Do., 4. Jun. 2026 Fronleichnam
  • So., 1. Nov. 2026 Allerheiligen

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Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Nordrhein-Westfalen 2026?

Nordrhein-Westfalen hat 2026 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 8 auf Werktage (Mo-Fr), 3 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2026 in Nordrhein-Westfalen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 253 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen sind diese Feiertage Besonderheiten: Fronleichnam, Allerheiligen. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2026 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).