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FEIERTAGE 2025

Feiertage Nordrhein-Westfalen 2025

Bevoelkerungsreichstes Bundesland mit 11 gesetzlichen Feiertagen. Fronleichnam und Allerheiligen sind katholische Sonderfeiertage, die hier traditionell gefeiert werden.

11
Feiertage gesamt
10
davon werktags
251
Arbeitstage 5-Tage
1
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Nordrhein-Westfalen 2025

Datum Feiertag Geltungsbereich
Mi., 1. Jan. 2025 Neujahr Bundesweit
Fr., 18. Apr. 2025 Karfreitag Bundesweit
Mo., 21. Apr. 2025 Ostermontag Bundesweit
Do., 1. Mai 2025 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 29. Mai 2025 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 9. Jun. 2025 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 19. Jun. 2025 Fronleichnam Nur Nordrhein-Westfalen
Fr., 3. Okt. 2025 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Sa., 1. Nov. 2025 Allerheiligen Nur Nordrhein-Westfalen
Do., 25. Dez. 2025 1. Weihnachtstag Bundesweit
Fr., 26. Dez. 2025 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Nordrhein-Westfalen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Nordrhein-Westfalen hebt sich damit ab:

  • Do., 19. Jun. 2025 Fronleichnam
  • Sa., 1. Nov. 2025 Allerheiligen

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Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Nordrhein-Westfalen 2025?

Nordrhein-Westfalen hat 2025 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 10 auf Werktage (Mo-Fr), 1 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2025 in Nordrhein-Westfalen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 251 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen sind diese Feiertage Besonderheiten: Fronleichnam, Allerheiligen. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2025 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).