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FEIERTAGE 2025

Feiertage Bayern 2025

Bundesland mit den meisten Feiertagen (bis zu 13, je nach Region). Mariae Himmelfahrt gilt nur in ueberwiegend katholischen Gemeinden, weshalb die Feiertagszahl variieren kann.

13
Feiertage gesamt
12
davon werktags
249
Arbeitstage 5-Tage
1
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Bayern 2025

Datum Feiertag Geltungsbereich
Mi., 1. Jan. 2025 Neujahr Bundesweit
Mo., 6. Jan. 2025 Heilige Drei Könige Nur Bayern
Fr., 18. Apr. 2025 Karfreitag Bundesweit
Mo., 21. Apr. 2025 Ostermontag Bundesweit
Do., 1. Mai 2025 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 29. Mai 2025 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 9. Jun. 2025 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 19. Jun. 2025 Fronleichnam Nur Bayern
Fr., 15. Aug. 2025 Mariä Himmelfahrt Nur Bayern
Fr., 3. Okt. 2025 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Sa., 1. Nov. 2025 Allerheiligen Nur Bayern
Do., 25. Dez. 2025 1. Weihnachtstag Bundesweit
Fr., 26. Dez. 2025 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Bayern

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Bayern hebt sich damit ab:

  • Do., 19. Jun. 2025 Fronleichnam
  • Sa., 1. Nov. 2025 Allerheiligen

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Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Bayern 2025?

Bayern hat 2025 insgesamt 13 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 12 auf Werktage (Mo-Fr), 1 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2025 in Bayern?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 249 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Bayern?

In Bayern sind diese Feiertage Besonderheiten: Heilige Drei Koenige, Fronleichnam, Mariae Himmelfahrt, Allerheiligen. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2025 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).