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FEIERTAGE 2024

Feiertage Bayern 2024

Bundesland mit den meisten Feiertagen (bis zu 13, je nach Region). Mariae Himmelfahrt gilt nur in ueberwiegend katholischen Gemeinden, weshalb die Feiertagszahl variieren kann.

13
Feiertage gesamt
12
davon werktags
250
Arbeitstage 5-Tage
1
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Bayern 2024

Datum Feiertag Geltungsbereich
Mo., 1. Jan. 2024 Neujahr Bundesweit
Sa., 6. Jan. 2024 Heilige Drei Könige Nur Bayern
Fr., 29. Mar. 2024 Karfreitag Bundesweit
Mo., 1. Apr. 2024 Ostermontag Bundesweit
Mi., 1. Mai 2024 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 9. Mai 2024 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 20. Mai 2024 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 30. Mai 2024 Fronleichnam Nur Bayern
Do., 15. Aug. 2024 Mariä Himmelfahrt Nur Bayern
Do., 3. Okt. 2024 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Fr., 1. Nov. 2024 Allerheiligen Nur Bayern
Mi., 25. Dez. 2024 1. Weihnachtstag Bundesweit
Do., 26. Dez. 2024 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Bayern

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Bayern hebt sich damit ab:

  • Do., 30. Mai 2024 Fronleichnam
  • Fr., 1. Nov. 2024 Allerheiligen

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Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Bayern 2024?

Bayern hat 2024 insgesamt 13 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 12 auf Werktage (Mo-Fr), 1 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2024 in Bayern?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 250 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Bayern?

In Bayern sind diese Feiertage Besonderheiten: Heilige Drei Koenige, Fronleichnam, Mariae Himmelfahrt, Allerheiligen. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2024 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).