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FEIERTAGE 2024

Feiertage Schleswig-Holstein 2024

Reformationstag ist seit 2018 in Schleswig-Holstein gesetzlicher Feiertag, was die Gesamtzahl auf 10 Tage erhöht.

10
Feiertage gesamt
10
davon werktags
252
Arbeitstage 5-Tage
0
fallen aufs Wochenende
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Alle Feiertage in Schleswig-Holstein 2024

Datum Feiertag Geltungsbereich
Mo., 1. Jan. 2024 Neujahr Bundesweit
Fr., 29. Mar. 2024 Karfreitag Bundesweit
Mo., 1. Apr. 2024 Ostermontag Bundesweit
Mi., 1. Mai 2024 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 9. Mai 2024 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 20. Mai 2024 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 3. Okt. 2024 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Do., 31. Okt. 2024 Reformationstag Nur Schleswig-Holstein
Mi., 25. Dez. 2024 1. Weihnachtstag Bundesweit
Do., 26. Dez. 2024 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Schleswig-Holstein

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Schleswig-Holstein hebt sich damit ab:

  • Do., 31. Okt. 2024 Reformationstag

Brückentage 2024 →

Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Schleswig-Holstein 2024 die meisten freien Tage bringen.

Arbeitstage berechnen →

Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Schleswig-Holstein-Feiertage.

Häufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Schleswig-Holstein 2024?

Schleswig-Holstein hat 2024 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 10 auf Werktage (Mo-Fr), 0 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2024 in Schleswig-Holstein?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 252 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.

Welche Feiertage sind 2024 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

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