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FEIERTAGE 2024

Feiertage Sachsen 2024

Sachsen hat als einziges Bundesland zusaetzlich den Buss- und Bettag (Mittwoch vor dem 23. November) als gesetzlichen Feiertag. Reformationstag ist ebenfalls arbeitsfrei.

11
Feiertage gesamt
11
davon werktags
251
Arbeitstage 5-Tage
0
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Sachsen 2024

Datum Feiertag Geltungsbereich
Mo., 1. Jan. 2024 Neujahr Bundesweit
Fr., 29. Mar. 2024 Karfreitag Bundesweit
Mo., 1. Apr. 2024 Ostermontag Bundesweit
Mi., 1. Mai 2024 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 9. Mai 2024 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 20. Mai 2024 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 3. Okt. 2024 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Do., 31. Okt. 2024 Reformationstag Nur Sachsen
Mi., 20. Nov. 2024 Buß- und Bettag Nur Sachsen
Mi., 25. Dez. 2024 1. Weihnachtstag Bundesweit
Do., 26. Dez. 2024 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Sachsen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Sachsen hebt sich damit ab:

  • Do., 31. Okt. 2024 Reformationstag

Brueckentage 2024 →

Optimale Urlaubsplanung: welche Brueckentage in Sachsen 2024 die meisten freien Tage bringen.

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Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Sachsen-Feiertage.

Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Sachsen 2024?

Sachsen hat 2024 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 11 auf Werktage (Mo-Fr), 0 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2024 in Sachsen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 251 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Sachsen?

In Sachsen sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag, Buss- und Bettag. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2024 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).