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FEIERTAGE 2030

Feiertage Nordrhein-Westfalen 2030

Bevoelkerungsreichstes Bundesland mit 11 gesetzlichen Feiertagen. Fronleichnam und Allerheiligen sind katholische Sonderfeiertage, die hier traditionell gefeiert werden.

11
Feiertage gesamt
11
davon werktags
250
Arbeitstage 5-Tage
0
fallen aufs Wochenende

Alle Feiertage in Nordrhein-Westfalen 2030

Datum Feiertag Geltungsbereich
Di., 1. Jan. 2030 Neujahr Bundesweit
Fr., 19. Apr. 2030 Karfreitag Bundesweit
Mo., 22. Apr. 2030 Ostermontag Bundesweit
Mi., 1. Mai 2030 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 30. Mai 2030 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 10. Jun. 2030 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 20. Jun. 2030 Fronleichnam Nur Nordrhein-Westfalen
Do., 3. Okt. 2030 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Fr., 1. Nov. 2030 Allerheiligen Nur Nordrhein-Westfalen
Mi., 25. Dez. 2030 1. Weihnachtstag Bundesweit
Do., 26. Dez. 2030 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Nordrhein-Westfalen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundeslaendern. Nordrhein-Westfalen hebt sich damit ab:

  • Do., 20. Jun. 2030 Fronleichnam
  • Fr., 1. Nov. 2030 Allerheiligen

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Haeufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Nordrhein-Westfalen 2030?

Nordrhein-Westfalen hat 2030 insgesamt 11 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 11 auf Werktage (Mo-Fr), 0 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2030 in Nordrhein-Westfalen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 250 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzueglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen sind diese Feiertage Besonderheiten: Fronleichnam, Allerheiligen. Diese gelten nicht in allen Bundeslaendern.

Welche Feiertage sind 2030 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).