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FEIERTAGE 2025

Feiertage Berlin 2025

Seit 2019 ist der Internationale Frauentag (8. März) gesetzlicher Feiertag, was Berlin von allen anderen Bundesländern abhebt. Insgesamt 10 gesetzliche Feiertage.

10
Feiertage gesamt
9
davon werktags
252
Arbeitstage 5-Tage
1
fallen aufs Wochenende
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Alle Feiertage in Berlin 2025

Datum Feiertag Geltungsbereich
Mi., 1. Jan. 2025 Neujahr Bundesweit
Sa., 8. Mar. 2025 Internationaler Frauentag Nur Berlin
Fr., 18. Apr. 2025 Karfreitag Bundesweit
Mo., 21. Apr. 2025 Ostermontag Bundesweit
Do., 1. Mai 2025 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 29. Mai 2025 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 9. Jun. 2025 Pfingstmontag Bundesweit
Fr., 3. Okt. 2025 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Do., 25. Dez. 2025 1. Weihnachtstag Bundesweit
Fr., 26. Dez. 2025 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Berlin

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Berlin hebt sich damit ab:

  • Sa., 8. Mar. 2025 Internationaler Frauentag

Brückentage 2025 →

Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Berlin 2025 die meisten freien Tage bringen.

Arbeitstage berechnen →

Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Berlin-Feiertage.

Häufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Berlin 2025?

Berlin hat 2025 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 9 auf Werktage (Mo-Fr), 1 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2025 in Berlin?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 252 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Berlin?

In Berlin sind diese Feiertage Besonderheiten: Internationaler Frauentag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.

Welche Feiertage sind 2025 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

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