FEIERTAGE 2030
Feiertage Niedersachsen 2030
Seit 2018 ist der Reformationstag in Niedersachsen ein arbeitsfreier Feiertag. Damit hat das Land 10 gesetzliche Feiertage.
Alle Feiertage in Niedersachsen 2030
| Datum | Feiertag | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Di., 1. Jan. 2030 | Neujahr | Bundesweit |
| Fr., 19. Apr. 2030 | Karfreitag | Bundesweit |
| Mo., 22. Apr. 2030 | Ostermontag | Bundesweit |
| Mi., 1. Mai 2030 | Tag der Arbeit | Bundesweit |
| Do., 30. Mai 2030 | Christi Himmelfahrt | Bundesweit |
| Mo., 10. Jun. 2030 | Pfingstmontag | Bundesweit |
| Do., 3. Okt. 2030 | Tag der Deutschen Einheit | Bundesweit |
| Do., 31. Okt. 2030 | Reformationstag | Nur Niedersachsen |
| Mi., 25. Dez. 2030 | 1. Weihnachtstag | Bundesweit |
| Do., 26. Dez. 2030 | 2. Weihnachtstag | Bundesweit |
Exklusiv in Niedersachsen
Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Niedersachsen hebt sich damit ab:
- Do., 31. Okt. 2030 Reformationstag
Brückentage 2030 →
Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Niedersachsen 2030 die meisten freien Tage bringen.
Arbeitstage berechnen →
Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Niedersachsen-Feiertage.
Häufige Fragen
Wie viele Feiertage hat Niedersachsen 2030?
Niedersachsen hat 2030 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 10 auf Werktage (Mo-Fr), 0 auf ein Wochenende.
Wie viele Arbeitstage hat 2030 in Niedersachsen?
Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 251 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
Welche Feiertage gibt es nur in Niedersachsen?
In Niedersachsen sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.
Welche Feiertage sind 2030 gesetzlich bundesweit geregelt?
Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.
Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?
Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).