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FEIERTAGE 2028

Feiertage Niedersachsen 2028

Seit 2018 ist der Reformationstag in Niedersachsen ein arbeitsfreier Feiertag. Damit hat das Land 10 gesetzliche Feiertage.

10
Feiertage gesamt
9
davon werktags
251
Arbeitstage 5-Tage
1
fallen aufs Wochenende
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Alle Feiertage in Niedersachsen 2028

Datum Feiertag Geltungsbereich
Sa., 1. Jan. 2028 Neujahr Bundesweit
Fr., 14. Apr. 2028 Karfreitag Bundesweit
Mo., 17. Apr. 2028 Ostermontag Bundesweit
Mo., 1. Mai 2028 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 25. Mai 2028 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 5. Jun. 2028 Pfingstmontag Bundesweit
Di., 3. Okt. 2028 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Di., 31. Okt. 2028 Reformationstag Nur Niedersachsen
Mo., 25. Dez. 2028 1. Weihnachtstag Bundesweit
Di., 26. Dez. 2028 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Niedersachsen

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Niedersachsen hebt sich damit ab:

  • Di., 31. Okt. 2028 Reformationstag

Brückentage 2028 →

Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Niedersachsen 2028 die meisten freien Tage bringen.

Arbeitstage berechnen →

Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Niedersachsen-Feiertage.

Häufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Niedersachsen 2028?

Niedersachsen hat 2028 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 9 auf Werktage (Mo-Fr), 1 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2028 in Niedersachsen?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 251 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Niedersachsen?

In Niedersachsen sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.

Welche Feiertage sind 2028 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

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