FEIERTAGE 2026
Feiertage Niedersachsen 2026
Seit 2018 ist der Reformationstag in Niedersachsen ein arbeitsfreier Feiertag. Damit hat das Land 10 gesetzliche Feiertage.
Alle Feiertage in Niedersachsen 2026
| Datum | Feiertag | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Do., 1. Jan. 2026 | Neujahr | Bundesweit |
| Fr., 3. Apr. 2026 | Karfreitag | Bundesweit |
| Mo., 6. Apr. 2026 | Ostermontag | Bundesweit |
| Fr., 1. Mai 2026 | Tag der Arbeit | Bundesweit |
| Do., 14. Mai 2026 | Christi Himmelfahrt | Bundesweit |
| Mo., 25. Mai 2026 | Pfingstmontag | Bundesweit |
| Sa., 3. Okt. 2026 | Tag der Deutschen Einheit | Bundesweit |
| Sa., 31. Okt. 2026 | Reformationstag | Nur Niedersachsen |
| Fr., 25. Dez. 2026 | 1. Weihnachtstag | Bundesweit |
| Sa., 26. Dez. 2026 | 2. Weihnachtstag | Bundesweit |
Exklusiv in Niedersachsen
Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Niedersachsen hebt sich damit ab:
- Sa., 31. Okt. 2026 Reformationstag
Brückentage 2026 →
Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Niedersachsen 2026 die meisten freien Tage bringen.
Arbeitstage berechnen →
Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Niedersachsen-Feiertage.
Häufige Fragen
Wie viele Feiertage hat Niedersachsen 2026?
Niedersachsen hat 2026 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 7 auf Werktage (Mo-Fr), 3 auf ein Wochenende.
Wie viele Arbeitstage hat 2026 in Niedersachsen?
Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 254 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
Welche Feiertage gibt es nur in Niedersachsen?
In Niedersachsen sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.
Welche Feiertage sind 2026 gesetzlich bundesweit geregelt?
Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.
Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?
Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).