FEIERTAGE 2024
Feiertage Niedersachsen 2024
Seit 2018 ist der Reformationstag in Niedersachsen ein arbeitsfreier Feiertag. Damit hat das Land 10 gesetzliche Feiertage.
Alle Feiertage in Niedersachsen 2024
| Datum | Feiertag | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Mo., 1. Jan. 2024 | Neujahr | Bundesweit |
| Fr., 29. Mar. 2024 | Karfreitag | Bundesweit |
| Mo., 1. Apr. 2024 | Ostermontag | Bundesweit |
| Mi., 1. Mai 2024 | Tag der Arbeit | Bundesweit |
| Do., 9. Mai 2024 | Christi Himmelfahrt | Bundesweit |
| Mo., 20. Mai 2024 | Pfingstmontag | Bundesweit |
| Do., 3. Okt. 2024 | Tag der Deutschen Einheit | Bundesweit |
| Do., 31. Okt. 2024 | Reformationstag | Nur Niedersachsen |
| Mi., 25. Dez. 2024 | 1. Weihnachtstag | Bundesweit |
| Do., 26. Dez. 2024 | 2. Weihnachtstag | Bundesweit |
Exklusiv in Niedersachsen
Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Niedersachsen hebt sich damit ab:
- Do., 31. Okt. 2024 Reformationstag
Brückentage 2024 →
Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Niedersachsen 2024 die meisten freien Tage bringen.
Arbeitstage berechnen →
Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Niedersachsen-Feiertage.
Häufige Fragen
Wie viele Feiertage hat Niedersachsen 2024?
Niedersachsen hat 2024 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 10 auf Werktage (Mo-Fr), 0 auf ein Wochenende.
Wie viele Arbeitstage hat 2024 in Niedersachsen?
Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 252 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
Welche Feiertage gibt es nur in Niedersachsen?
In Niedersachsen sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.
Welche Feiertage sind 2024 gesetzlich bundesweit geregelt?
Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.
Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?
Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).