FEIERTAGE 2025
Feiertage Hamburg 2025
Hamburg hat den Reformationstag seit 2018 als gesetzlichen Feiertag. Bis 2017 war Hamburg neben den anderen Stadtstaaten Bremen und Berlin das Bundesland mit den wenigsten Feiertagen.
Alle Feiertage in Hamburg 2025
| Datum | Feiertag | Geltungsbereich |
|---|---|---|
| Mi., 1. Jan. 2025 | Neujahr | Bundesweit |
| Fr., 18. Apr. 2025 | Karfreitag | Bundesweit |
| Mo., 21. Apr. 2025 | Ostermontag | Bundesweit |
| Do., 1. Mai 2025 | Tag der Arbeit | Bundesweit |
| Do., 29. Mai 2025 | Christi Himmelfahrt | Bundesweit |
| Mo., 9. Jun. 2025 | Pfingstmontag | Bundesweit |
| Fr., 3. Okt. 2025 | Tag der Deutschen Einheit | Bundesweit |
| Fr., 31. Okt. 2025 | Reformationstag | Nur Hamburg |
| Do., 25. Dez. 2025 | 1. Weihnachtstag | Bundesweit |
| Fr., 26. Dez. 2025 | 2. Weihnachtstag | Bundesweit |
Exklusiv in Hamburg
Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Hamburg hebt sich damit ab:
- Fr., 31. Okt. 2025 Reformationstag
Brückentage 2025 →
Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Hamburg 2025 die meisten freien Tage bringen.
Arbeitstage berechnen →
Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Hamburg-Feiertage.
Häufige Fragen
Wie viele Feiertage hat Hamburg 2025?
Hamburg hat 2025 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 10 auf Werktage (Mo-Fr), 0 auf ein Wochenende.
Wie viele Arbeitstage hat 2025 in Hamburg?
Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 251 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.
Welche Feiertage gibt es nur in Hamburg?
In Hamburg sind diese Feiertage Besonderheiten: Reformationstag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.
Welche Feiertage sind 2025 gesetzlich bundesweit geregelt?
Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.
Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?
Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).