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FEIERTAGE 2030

Feiertage Berlin 2030

Seit 2019 ist der Internationale Frauentag (8. März) gesetzlicher Feiertag, was Berlin von allen anderen Bundesländern abhebt. Insgesamt 10 gesetzliche Feiertage.

10
Feiertage gesamt
10
davon werktags
251
Arbeitstage 5-Tage
0
fallen aufs Wochenende
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Alle Feiertage in Berlin 2030

Datum Feiertag Geltungsbereich
Di., 1. Jan. 2030 Neujahr Bundesweit
Fr., 8. Mar. 2030 Internationaler Frauentag Nur Berlin
Fr., 19. Apr. 2030 Karfreitag Bundesweit
Mo., 22. Apr. 2030 Ostermontag Bundesweit
Mi., 1. Mai 2030 Tag der Arbeit Bundesweit
Do., 30. Mai 2030 Christi Himmelfahrt Bundesweit
Mo., 10. Jun. 2030 Pfingstmontag Bundesweit
Do., 3. Okt. 2030 Tag der Deutschen Einheit Bundesweit
Mi., 25. Dez. 2030 1. Weihnachtstag Bundesweit
Do., 26. Dez. 2030 2. Weihnachtstag Bundesweit

Exklusiv in Berlin

Diese Feiertage gelten nicht in allen Bundesländern. Berlin hebt sich damit ab:

  • Fr., 8. Mar. 2030 Internationaler Frauentag

Brückentage 2030 →

Optimale Urlaubsplanung: welche Brückentage in Berlin 2030 die meisten freien Tage bringen.

Arbeitstage berechnen →

Berechne genau, wie viele Arbeitstage zwischen zwei Datumsangaben liegen, inkl. Berlin-Feiertage.

Häufige Fragen

Wie viele Feiertage hat Berlin 2030?

Berlin hat 2030 insgesamt 10 gesetzliche Feiertage. Davon fallen 10 auf Werktage (Mo-Fr), 0 auf ein Wochenende.

Wie viele Arbeitstage hat 2030 in Berlin?

Bei einer 5-Tage-Woche ergeben sich 251 Arbeitstage. Das ist die Anzahl Werktage abzüglich der Feiertage, die auf einen Werktag fallen.

Welche Feiertage gibt es nur in Berlin?

In Berlin sind diese Feiertage Besonderheiten: Internationaler Frauentag. Diese gelten nicht in allen Bundesländern.

Welche Feiertage sind 2030 gesetzlich bundesweit geregelt?

Bundesweit gelten: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Tag der Arbeit, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, 1. und 2. Weihnachtstag.

Werden Feiertage bei Krankheit oder Urlaub gutgeschrieben?

Faellt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Krankheits- oder Urlaubstag, wird er nicht vom Urlaubsanspruch abgezogen. Bei Krankheit gilt die Entgeltfortzahlung gemaess Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG).

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